Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Unique Cargo Express, Einzelunternehmen, Inhaber Nelson Ngangjoh Cho, Vohwinkelstr. 23, 47137 Duisburg — nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“ — im Bereich Beförderung, Spedition, Sammelladung (Groupage), Containerverladung, Lagerung und Zollabwicklung von Sendungen von Deutschland nach Kamerun.
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt und gehen diesen AGB im Zweifel vor.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(4) Die Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) und ihre Sonderbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das gesetzliche deutsche Recht, insbesondere die frachtrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs einschließlich der Haftungshöchstbeträge nach § 431 HGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Eine Anfrage über das Formular der Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder — wenn keine Bestätigung erfolgt — durch die Annahme der Sendung am Depot zustande.
(3) Angaben auf unserer Website, insbesondere Preisangaben „ab“, Abfahrtstermine und Laufzeitangaben, sind unverbindliche Informationen. Verbindlich sind die Angaben im Auftragsbestätigungsschreiben für die dort bezeichnete Abfahrt.
(4) Der Kunde versichert, über die Sendung verfügungsberechtigt zu sein und alle erforderlichen Weisungen erteilen zu dürfen.
§ 3 Angebote, Preise und Berechnung
(1) Alle Preise werden in Euro genannt. Die Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Auf der Rechnung wird die Umsatzsteuer, soweit anwendbar, gesondert ausgewiesen. Zölle und Einfuhrabgaben sind im Preis nur enthalten, soweit dies ausdrücklich angegeben ist; andernfalls kommen sie hinzu.
(2) Die in der Preisliste genannten Beträge sind „ab“-Preise und Richtwerte. Verbindlich ist der Preis im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung für die dort genannte Abfahrt.
(3) Die Berechnung erfolgt nach Volumen (m³) oder pauschal je Stück. Beim Groupage beträgt die Mindestberechnung 1 m³. Maßgeblich ist das am Depot gemessene Volumen; das Gewicht wird berücksichtigt, bleibt aber gegenüber dem Volumen nachrangig.
(4) Zölle und Einfuhrabgaben sind bei Sendungen, die pauschal je Stück berechnet werden (Pakete, Möbel, Elektrogeräte), im Preis enthalten, bei Fahrzeugen nicht. Bei Fahrzeugen werden sie nach Wert und Fahrzeugtyp berechnet.
(5) Mehrkosten, die der Kunde zu vertreten hat — etwa höheres Volumen oder Gewicht als angegeben, zusätzliche Verpackung, Umbau, Wartezeiten, Zwischenlagerung, Nachsendung oder durch falsche Angaben ausgelöste Zollverfahren —, trägt der Kunde. Wir unterrichten ihn vorab, soweit dies möglich ist.
(6) Angebote sind 14 Tage ab Ausstellung gültig, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.
§ 4 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Bankverbindungen teilen wir ausschließlich über die Rechnung mit. Wir fordern niemals per WhatsApp, SMS oder E-Mail dazu auf, eine Bankverbindung zu ändern.
(2) Die Zahlung erfolgt vor Verladung der Sendung (Vorkasse), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Sendung erst nach Zahlungseingang verladen. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir können Verzugszinsen und Mahnkosten berechnen, die Beförderung bis zum Zahlungseingang zurückhalten und die Sendung nach vorheriger Ankündigung einlagern. Die Lagerkosten richten sich nach dem jeweils geltenden Tarif; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
§ 5 Abgabe, Abholung und Übergabe
(1) Der Kunde gibt die Sendung am Depot in Duisburg oder an einem unserer Annahmepunkte ab (siehe /points-de-regroupage/); auf Vereinbarung holen wir sie auch ab. Abholung und Lieferung erfolgen auf Anfrage und werden im Angebot gesondert berechnet.
(2) Die Annahmezeiten am Depot sind Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie Samstag nach Vereinbarung.
(3) Bei der Abgabe erhält der Kunde eine Depotreferenz. Die Sendung ist mit Name, Referenz und Zielort zu kennzeichnen.
(4) In Kamerun erfolgt die Übergabe am vereinbarten Ort — in Douala am Abholpunkt Sic Cacao — oder nach gesonderter Vereinbarung in Yaoundé. Eine Lieferung an die Haustür ist auf Anfrage möglich und wird im Angebot gesondert ausgewiesen.
(5) Die Übergabe erfolgt gegen Vorlage der Referenz und eines Ausweises an den Empfänger oder an eine von ihm benannte Person. Bei Übergabe an Dritte können wir eine schriftliche Vollmacht verlangen.
(6) Laufzeiten werden nicht garantiert. Abfahrten finden mehrmals monatlich statt; der konkrete Abfahrtstermin wird mit dem Angebot mitgeteilt. Verzögerungen durch Behörden, Reedereien, Zoll, Wetter, Streik oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Sendungen sind am Depot nach ihrer Ankunft innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Danach berechnen wir die Lagerung nach dem jeweils geltenden Tarif.
§ 6 Verpackung, Kennzeichnung und Warenbeschreibung
(1) Der Kunde verpackt die Ware transport- und seefest. Die Verpackung muss dem Umschlag, dem Stapeldruck im Container und der Feuchtigkeit auf See standhalten. Für Schäden aus ungenügender Verpackung haftet der Kunde.
(2) Der Kunde macht vollständige und richtige Angaben zu Art, Menge, Wert, Maßen, Gewicht und etwaigen Gefahreigenschaften der Ware. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden.
(3) Für Elektrogeräte und Möbel gelten die Absätze 1 und 2; besondere Anforderungen an Verpackung und Zustand teilen wir im Einzelfall mit dem Angebot mit.
(4) Für Fahrzeuge gilt: Die Verlademodalitäten stimmen wir vorab ab; Fahrzeugbrief und Kaufvertrag sind für die Zollabwicklung erforderlich, alle Fahrzeugschlüssel sind bei der Abgabe zu übergeben und im Fahrzeug dürfen keine Wertsachen verbleiben. Persönliche Effekten, die mit dem Fahrzeug befördert werden, sind in einem bewerteten Inventar anzugeben.
(5) Wir sind berechtigt, die Sendung zu besichtigen, zu messen und zu wiegen. Bei unzulässigem Inhalt gilt § 8.
§ 7 Zoll, Ausfuhr- und Einfuhrformalitäten, Dokumente
(1) Der Kunde stellt alle für Ausfuhr, Beförderung und Einfuhr erforderlichen Dokumente bereit, insbesondere Handelsrechnung, Packliste, Ausfuhrbegleitdokument, bei Fahrzeugen Fahrzeugbrief und Kaufvertrag sowie gegebenenfalls Ursprungsnachweise und Einfuhrgenehmigungen. Für Inhalt und Richtigkeit dieser Dokumente ist der Kunde verantwortlich.
(2) Wir unterstützen den Kunden bei der Zollanmeldung als sein Vertreter im Rahmen der erteilten Vollmacht. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen bleibt der Kunde verantwortlich; Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben trägt er nach Absatz 3.
(3) Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben trägt der Kunde. Bei pauschal je Stück berechneten Sendungen sind sie im Preis enthalten, bei Fahrzeugen nicht.
(4) Nachforderungen von Zoll- oder Steuerbehörden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, trägt der Kunde. Wir können sie auch nach der Übergabe der Sendung geltend machen.
(5) Beschlagnahme, Verzögerung, Rücksendung oder Vernichtung durch Behörden gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Ursache in seiner Sphäre liegt.
(6) Wir führen keine Aufträge aus, die gegen Sanktionen oder Embargos der Europäischen Union verstoßen. Wir prüfen Aufträge und Sendungen auf Sanktions- und Embargobezug und lehnen Aufträge ab, bei denen ein Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann.
§ 8 Unzulässige und gefährliche Güter
(1) Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere: illegale Drogen, Waffen, Munition, Sprengstoffe, radioaktive Stoffe, giftige oder leicht entzündliche Stoffe, lebende Tiere, menschliche Überreste, Falschgeld, gefälschte Markenwaren, Diebesgut sowie Waren, deren Ausfuhr oder Einfuhr verboten oder genehmigungspflichtig ist.
Weitere Güter — etwa Arzneimittel, Tabak, verderbliche Lebensmittel, Batterien und Akkus sowie Druckbehälter — befördern wir nur nach vorheriger Absprache und im Rahmen der Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes.
(2) Alkohol und Parfüm werden nur gegen Vorlage einer Rechnung und gegen Aufpreis befördert.
(3) Bei begründetem Verdacht auf unzulässigen Inhalt sind wir berechtigt, die Sendung — soweit rechtlich zulässig und möglichst in Anwesenheit des Kunden — zu öffnen, die Annahme zu verweigern oder die Ware nach Ankündigung zu verwerten. Die Kosten trägt der Kunde.
(4) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem unzulässigen Inhalt der Sendung entstehen.
§ 9 Versicherung
(1) Eine Transportversicherung ist im Preis nicht enthalten, soweit sie nicht ausdrücklich angeboten und vereinbart wird.
(2) Eine Transportversicherung vermitteln wir auf Anfrage und auf Kosten des Kunden; sie kommt nur durch ausdrückliche Vereinbarung zustande. Einzelheiten zu Versicherer, Deckungsumfang, Höchstwerten, Ausschlüssen, Prämie und Anmeldefrist enthält das jeweilige Versicherungsangebot.
(3) Bargeld, Schmuck, Dokumente, Kunstgegenstände und andere Wertsachen sollten nicht versendet werden. Für Wertsachen gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen des HGB.
(4) Der Kunde kann eine eigene Transportversicherung abschließen. Auf Anfrage stellen wir die dafür erforderlichen Angaben zur Sendung bereit.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den frachtrechtlichen Regeln des Handelsgesetzbuchs. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge des HGB, insbesondere § 431 HGB, bleiben unberührt.
(3) Die ADSp sind nicht vereinbart (siehe § 1 Absatz 4). Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln des HGB einschließlich der Haftungshöchstbeträge des § 431 HGB.
(4) Entgangener Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden — etwa Produktionsausfall oder entgangene Geschäftschancen — werden nicht ersetzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Eine Haftung für Schäden aus ungenügender Verpackung, aus der Beschaffenheit der Ware (Feuchtigkeit, Rost, Bruch empfindlicher Güter) oder aus Angaben des Kunden besteht nur, soweit wir die Ursache zu vertreten haben.
(6) Laufzeitangaben sind unverbindlich. Eine Haftung für Verspätungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(7) Für Schäden durch höhere Gewalt — Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Streik, Pandemie, behördliche Maßnahmen — haften wir nicht.
(8) Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB. Eine Verkürzung erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.
§ 11 Reklamationen, Schäden und Fristen
(1) Bei der Abgabe am Depot prüfen wir die Sendung gemeinsam mit dem Kunden. Äußerlich erkennbare Verpackungsschäden sind dabei sofort zu protokollieren.
(2) Bei der Abholung in Kamerun ist die Sendung unverzüglich zu prüfen. Verlust oder Beschädigung sind in Textform anzuzeigen: bei äußerlich erkennbaren Schäden innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, bei verdeckten Schäden innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung. Damit verlängern wir die gesetzliche Anzeigefrist des § 438 Absatz 2 HGB (sieben Tage) zugunsten des Kunden. Die Anzeige kann per E-Mail an info@uniquecargoexpress.de erfolgen; aussagekräftige Fotos beschleunigen die Bearbeitung. Die Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(3) Ware, Verpackung und Verpackungsinhalt sind bis zur abschließenden Klärung aufzubewahren und auf Verlangen für eine gemeinsame Begutachtung bereitzustellen.
(4) Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB. Die Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 12 Stornierung, Rücktritt und Nichtabholung
(1) Eine Stornierung vor der Abfahrt ist uns in Textform mitzuteilen. Wir berechnen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen; eine pauschale Stornogebühr erheben wir nicht.
(2) Nach dem Verladen der Sendung oder nach Abfahrt des Containers: Der Kunde trägt die tatsächlich entstandenen Kosten, insbesondere für Rückholung, Zwischenlagerung und eine erneute Verladung.
(3) Sendungen, die am Zielort nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, lagern wir nach vorheriger Ankündigung. Die Lagerkosten richten sich nach dem jeweils geltenden Tarif. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist können wir die Sendung nach den gesetzlichen Vorschriften verwerten.
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit uns keine Aufwendungen entstanden sind und keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Maßgeblich sind die tatsächlich entstandenen Aufwendungen.
§ 12a Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Für die Wahrnehmung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an info@uniquecargoexpress.de; die Rücksendung eines Musters ist nicht erforderlich.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
(4) Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform; auf Anfrage senden wir beides zu.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Erfüllungsort ist Duisburg.
(3) Gerichtsstand ist Duisburg für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. Verbraucher können Ansprüche auch an ihrem Wohnsitzgericht geltend machen.
(4) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Änderungen dieser AGB und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlicht ist. Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mit; der Kunde kann widersprechen. Widerspricht er, gelten die bisherigen Bedingungen fort.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Der Kunde kann Ansprüche gegen uns nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten.
(4) Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst und maßgeblich. Die französische Fassung (/conditions-generales-de-vente/) und die englische Fassung (/en/terms/) dienen der Information; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
(5) Stand: 20. Oktober 2026.